RSL - Verzeichnis eingeschränkt nutzbarer Substanzen in Schuhen

"Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind die zentralen Themen, mit denen sich die Organisation cads – Kooperation für abgesicherte
definierte Standards bei den Schuh- und Lederwarenprodukten e.V. – beschäftigt. Im Vordergrund steht die Vermeidung bedenklicher Substanzen in Schuhen. Dabei legen die cads Mitglieder, darunter chemische Industrie, Materialhersteller sowie Hersteller der Schuh-, Lederwaren- und Textilbranche und bedeutende Handelsunternehmen höchsten Wert darauf, die strengen, häufig über den gesetzlichen Richtlinien liegenden Werte, nicht nur im Rahmen ihrer eigenen Produktionsabläufe anzuwenden, sondern darüber hinaus weltweit entlang der gesamten Lieferkette bei Materialherstellern und der Zulieferindustrie zu verbreiten.

In den einzelnen Ländern gelten unterschiedliche Grenzwerte. Daher ist es unser Ziel, Mindestanforderungen festzulegen. Dies dient auch dazu, den Dialog mit Nicht-Regierungsorganisationen über kritische Stoffe zu fördern. Unsere Bemühungen mündeten in eine gemeinsame Richtlinie, die 2013 in erster Version erschienen und weltweit auf große Resonanz gestoßen ist.

Das nun vorliegende „Verzeichnis eingeschränkt nutzbarer Substanzen in Schuhen“ ist in enger Abstimmung mit unabhängigen Prüf- und Forschungseinrichtungen entstanden. Sämtliche cads angeschlossene Unternehmen verpflichten sich freiwillig, den bewusst hoch gesteckten Zielen gerecht zu werden. In den meisten Fällen geht das freiwillige Engagement der cads Mitglieder sogar deutlich über das gesetzliche Maß hinaus.

Ich bin sicher, dass die Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz in Zukunft noch weiter an Bedeutung gewinnen werden. Wir empfehlen daher allen Unternehmen der Schuh- und Lederwarenbranche im Umgang mit der Umwelt einen vorsorgenden Ansatz zu wählen und Initiativen zu ergreifen, die ein höheres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt erzeugen. Begleiten Sie uns auf unserem Weg hin zu einer schadstofffreien, nachhaltigen und umweltverträglichen Produktion. Unterstützen Sie uns dabei, jeden Tag ein bisschen besser zu werden."

Andreas Tepest
Vorsitzender des Vorstands

Azofarbstoffe

Azofarbstoffe sind Farbstoffe, die mindestens eine Azo-Bindung (-N = N-) im Molekül enthalten. Diese sind lichtbeständig und säurestabil. In Textilien und Leder werden Azofarbstoffe gemeinhin als Färbemittel verwendet. Bestimmte Azofarbstoffe können in einer basischen chemischen Umgebung oder durch Enzyme schädliche aromatische Amine abspalten.

Die gesetzliche Vorgabe für diese aromatischen Amine aus Azofarbstoffen liegt in Europa bei 30 mg/kg.

cads hat sich dafür ausgesprochen, diesen Wert um ein Drittel auf 20 mg/kg zu unterschreiten, wodurch die gesetzlichen Bestimmungen in China ebenfalls mit berücksichtigt sind.

Biozide

Biozide sind biologisch aktive Substanzen, ihre toxische und biozide Natur ermöglicht ihnen, lebende Organismen zu töten oder zu schädigen. Sie werden deshalb zur Schimmelvermeidung oder als Desinfektionsmittel eingesetzt. Sie haben negative Auswirkungen auf das Nervensystem sofern sie vom menschlichen Körper aufgenommen werden. Biozide können Atemwege, Augen und Haut reizen. In der Lederherstellung müssen zum Schutz der feuchten Zwischenstufen Biozide als Prozess- und Produktkonservierung eingesetzt werden. Um einen übermäßigen Einsatz zu verhindern, orientiert sich cads bei den Grenzwerten der Biozide an den Vorgaben des Blauen Engels für Schuhe.

cads hat die genannten Stoffe überprüft und sich für die Einhaltung der maximal gesetzlichen Mengen ausgesprochen bzw. eigene, niedrigere Grenzwerte festgelegt.

Chlorierte Phenole

Die in der Tabelle genannten chlorierten Phenole werden als Fungizide, Insektizide und Bakterizide in Gerbereien und der Zellstoff-Industrie verwendet. Sie sind giftig und können gesundheitsschädigend sein. Zu den chlorierten Phenolen bestehen teilweise Regulierungen, die Mengenbegrenzungen vorgeben, manche sind in einzelnen Staaten sogar verboten.

cads unterschreitet diese Vorgaben teilweise erheblich oder hat bei nicht deklarierten Substanzen Maximalmengen vorgegeben.

Farbstoffe (allergisierend, krebserregend, sonstige)

Dispersionsfarbstoffe sind im Allgemeinen wasserunlösliche Färbemittel, die hauptsächlich zum Färben von Polyester, Nylon und Acetylzellulose Textilfasern verwendet werden. Sie besitzen hohe Lichtechtheiten, vor allem bei sehr blassen Farben. Einige Dispersionsfarbstoffe haben eine allergisierende Wirkung (Sensibilisierung) auf die menschliche Haut und einige sind zum Teil als krebserregend eingestuft.

cads nimmt sich der unterschiedlichen Vorgaben an und hat für den Einsatz der gelisteten Substanzen einen generellen Grenzwert von 3,3 mg/l (50 mg/kg) angesetzt.

Schwermetalle

Schwermetalle sind in Farbmitteln vorhanden und werden als Farbstoff-Fixiermittel eingesetzt. Auch werden sie als Stabilisatoren in Kunststoffen verwendet. Viele Schwermetalle sind bioakkumulierend, wenn sie durch den menschlichen Körper aufgrund von Schwitzen absorbiert werden. Sie können gesundheitsschädigend sein. Die hier gelisteten Schwermetalle sind technischen Regelwerken unterstellt.

cads hat zusätzliche Grenzwerte festgelegt, welche sich am Stand der Technik orientieren.

Zinnorganische Verbindungen

Hauptsächlich werden zinnorganische Verbindungen als Kunststoff-Stabilisatoren, Katalysatoren, industrielle Biozide, Antifouling-Anstriche, Glas-Beschichtungen und Pestizide aber auch als Desinfektionsmittel für Textilien, Leder und Papier eingesetzt. Zinnorganische Verbindungen sind Umweltschadstoffe und insbesondere für aquatische Lebewesen schädlich.

cads hat Grenzwerte festgesetzt, die einem Bruchteil der zugelassenen Werte entsprechen.

Andere chemische Rückstände

Viele Materialien werden mit speziellen Chemikalien ausgerüstet, um wasser- und schmutzabweisende Eigenschaften zu erzielen oder um Schrumpfungen zu verhindern. Weiterhin können chemische Substanzen als Rückstände des Herstellungsprozesses im Material verbleiben, wodurch gesundheitliche Risiken durch eventuelle Migration bei Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden können.

Auch hier hat cads mit Blick auf die produktionstechnische Machbarkeit strenge Limits gesetzt.

Perfluorierte Substanzen

Per- und polyfluorierte Substanzen sind in der Natur nicht vorkommende Substanzen, bei denen Wasserstoffatome gegen Fluor ausgetauscht wurden. Die bekanntesten Vertreter dieser Stoffklasse sind PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) und PFOA (Perfluoroctansäure). Diese Substanzen finden Anwendung als wasser- und ölabweisende Imprägnierungsmittel. Sie sind in der Natur persistent sowie bioakkumulierend und werden nicht oder in sehr geringem Umfang abgebaut.

Basierend auf gesetzlichen Bestimmungen und der technischen Machbarkeit hat cads hier seine strengen Limits gesetzt.

Andere Phenole

Alkylphenole werden als Weichmacher in Kunststoffen und zur Herstellung von Alkylphenolethoxylaten eingesetzt, die als nichtionische Tenside verwendet werden. APEOs sind biologisch schwer abbaubar und können hormonelle Wirkung haben

Basierend auf gesetzlichen Bestimmungen und Kampagnen von nichtstaatlichen Organisationen hat cads die Anforderungen deutlich reduziert.

Phthalate

Phthalate sind vielfältig einsetzbar. Sie werden vor allem als Weichmacher in Kunststoffprodukten eingesetzt aber auch als Fixiermittel, Reinigungsmittel, Schmieröle und Lösungsmittel benutzt.

Durch ihre vielfältigen Einsatzmöglichkeiten sind sie in vielen verbrauchernahen Produkten wie Textilien, Schuhen und Kosmetika zu finden. Phthalate können zu gesundheit­lichen Problemen führen.

cads hat es sich zur Aufgabe gemacht hier Vorreiter bei der Vermeidung zu sein, und deshalb die bestehenden Anforderungswerte für Schuh- und Lederwaren um die Hälfte reduziert.

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

PAK werden bei der unvollständigen Verbrennung von organischen Materialien, wie Holz, Öl und tierischen Fetten freigesetzt. PAK sind schwer wasserlöslich, verdampfbar und abbaubar, sie hängen sich an organischen Partikeln/Elementen an. PAK Kontaminationen sind nicht nur in Gummi, sondern auch in vielen anderen Kunststoffen vorhanden, da sie durch die verwendeten Weichmacheröle oder Ruß als Färbemittel eingetragen werden.

Seit Ende 2015 sind einige PAK gesetzlich geregelt. Bereits zuvor und auch aktuell unterschreitet cads die nun geltenden gesetzlichen Grenzwerte deutlich.

Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

Auch wenn die Industrie bemüht ist auf lösungsmittelhaltige Stoffe zu verzichten, werden in der Schuhproduktion notwendigerweise Lösungsmittel in Form von Klebern und Finish eingesetzt, die nach der Fertigung bei Transport und im Gebrauch langsam ausdünsten.

Unter anderem können bei falscher Prozessführung zur Herstellung von Ethylenvinylacetat Materialien (EVA) Substanzen wie Acetophenon und 2-Phenyl-2-Propanol gebildet werden. Beide Stoffe sind als gesundheitsschädlich eingestuft und weisen einen starken Eigengeruch auf. Zudem steht 2-Phenyl-2-Propanol im Verdacht allergisierende Eigenschaften aufzuweisen.

cads orientiert sich bei den Grenzwerten für die VOCs
am Stand der Technik.

Chlorierte Benzole und Toluole

Chlorierte Benzole und Toluole sind chlorhaltige aromatische Verbindungen. Neben der gesundheitsschädigenden Wirkung sind diese Verbindungen auch aus umwelttoxikologischer Sicht bedenklich. Hauptsächlich werden die chlorierten Benzole und Toluole als Hilfsmittel/Lösungsmittel bei der Färbung synthetischer Fasern eingesetzt. Einige Vertreter dieser Klasse werden auch als Biozide verwendet. Nach heutigem Stand der Technik können diese Hilfsmittel durch unbedenklichere Alternativen ersetzt werden.

cads reglementiert den Einsatz dieser Verbindungen aus eigenem Engagement zum Schutz von Mitarbeitern, Verbrauchern und der Umwelt.

Flammschutzmittel

Flammschutzmittel werden eingesetzt um leicht entflammbare Materialien wie z.B. Kunststoffe oder synthetische Textilien für Anwendungen bei höheren Temperaturen, Funkenflug oder offener Flamme widerstandsfähiger zu machen. Flammschutzmittel stellen eine große Gruppe an Chemikalien dar, es gibt halogenierte organische Flammschutzmittel, nicht-halogenierte organische Flammschutzmittel und anorganische Flammschutzmittel. In ihrer Funktion sind Flammschutzmittel auch sehr vielfältig, so finden Flammschutzmittel auch oft als Weichmacher Verwendung. Einige der Flammschutzmittel sind sehr persistent, d.h. sie können sich dauerhaft in der Umwelt anreichern, so dass ihre Verwendung entsprechend eingeschränkt wurde.